reproduktionsmedizin

Eizellen-Spenderinnen und Samenspender

Die Eizellen- und Samenspende ist ein freiwilliger, altruistischer, unentgeltlicher und anonymer Akt, bei dem Frauen und Männer, die Reproduktionsmaterial spenden, Menschen mit Reproduktionsproblemen helfen, ihren Traum von einem Kind zu verwirklichen.

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Wer Eizellen oder Samenzellen spenden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um SpenderIn zu werden. Diese Anforderungen sind in der Verordnung Nr. 28 des Ministeriums für Gesundheitswesen über Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 20. Juni 2007 festgelegt. Die Tätigkeit wird von der Exekutivagentur für medizinische Aufsicht überwacht.

Eizellen- Spenderinnen

  • Die Spenderin muss bei unverwandten Eizellspenden zwischen 18 und 34 (einschließlich) vollendeten Jahren und bei verwandten Eizellspenden zwischen 18 und 38 Jahren alt sein.

 

  • Frauen, die Eizellen spenden möchten, müssen mindestens ein lebend geborenes Kind haben.

 

  • Die Spenderinnen von Reproduktionsmaterial müssen körperlich und geistig gesund sein und dürfen keine Anzeichen von Erbkrankheiten aufweisen. Vor Beginn des Spendeverfahrens unterzieht sich jede Frau, die den Wunsch geäußert hat, Spenderin zu werden, einer Reihe von Untersuchungen gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 28 des Ministeriums für Gesundheitswesen vom 20. Juni 2007. Im Krankenhaus „Nadezhda“ sind Gentests für potenzielle Spenderinnen ebenfalls obligatorisch, und nach Ermessen des Arztes/der Ärztin können zusätzliche Konsultationen mit verschiedenen Spezialisten vereinbart werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen gibt ein medizinischer Ausschuss des Krankenhauses eine Stellungnahme ab, ob die Frau mit der Spende von Reproduktionsmaterial fortfahren kann.

Eizellspenderinnen können Eizellen für insgesamt bis zu fünf (5) abgeschlossenen Schwangerschaften spenden, einschließlich der von ihnen geborenen eigenen Kinder. Die Informationen über abgeschlossene Schwangerschaften werden von der Exekutivagentur für medizinische Aufsicht überwacht. Jede potenzielle Spenderin wird von Amts wegen von der Exekutivagentur für medizinische Aufsicht auf frühere Spenden überprüft.

Jede Spende muss bei der Exekutivagentur für medizinische Aufsicht registriert werden, indem jede Eizelle eine offizielle Identifikationsnummer erhält und unter dieser Identifikationsnummer in den Registern der Agentur eingetragen wird.

Bei der unverwandten Eizellenspende erhalten Frauen, die eine Eizelle gespendet bekommen haben, keine Information über die Identität der Eizellenspenderin. Die Eizellenspenderin wiederum hat auch kein Recht auf Auskunft darüber, wer die Rezipientin ihres Reproduktionsmaterials ist.

Laut Verordnung Nr. 28/2007 des Ministeriums für Gesundheitswesen über die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist nur eine Aufwandsentschädigung der Eizellenspenderin in angemessener Höhe für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten, Abwesenheit von der Arbeit, für Diskomfort und Schmerzen, für entgangenen Nutzen usw. zulässig.

Vor Beginn des Spendeverfahrens wird jede Spendekandidatin ausführlich über die Schritte und die Art des bevorstehenden Verfahrens informiert und unterschreibt eine detaillierte Einverständniserklärung. Es ist obligatorisch, dass die Frau vor einem Notar ihren Willen zur Spende von Reproduktionsmaterial bekundet hat.

 

Das Verfahren dauert zwischen 9 und 13 Tagen und beinhaltet eine unter strenger ärztlicher Aufsicht durchgeführten Stimulation mit der Verabreichung von niedrig dosierten Hormonpräparaten. Die Eizellen werden durch Punktion der Eierstöcke entnommen, ein Verfahren, das 5-10 Minuten in Anspruch nimmt und unter kurzzeitiger intravenöser Anästhesie durchgeführt wird. Nach der Punktion bleibt die Eizellenspenderin einige Stunden zur Überwachung ihres Zustandes in der Klinik. Damit ist der Spendevorgang abgeschlossen.

Samenspender

  • Der potenzielle Samenspender wird auf der Grundlage seines Gesundheitszustands, seines Alters und seiner Krankengeschichte ausgewählt.

  • Männliche Spender von Reproduktionsmaterial müssen volljährig sein und dürfen nicht unter Vormundschaft stehen.

  • Sie sind frei von chronischen Erbkrankheiten, geistig und körperlich gesund und haben normale Samenparameter.

  • Jeder Mann, der als Spender von Reproduktionsmaterial in Frage kommt, muss auf HIV, Syphilis, Hepatitis B und C, Trichomonas, Ureaplasma und Mycoplasma getestet werden. Durchgeführt werden auch Reproduktionsscreening, DNA-Test auf Fragmentierungen.

Das Spendeverfahren beginnt nach der Unterzeichnung einer Erklärung, der informierten Zustimmung zur Samenspende.

Das gespendete Reproduktionsmaterial wird für einen Zeitraum von 6 Monaten unter Quarantäne gestellt, um das Risiko der Übertragung von Infektionen auszuschließen.

Vor der Freigabe der Probe und ihrer Verwendung kommt der Samenspender erneut in die Klinik, um sich erneut vollständig (virologisch und mikrobiologisch) untersuchen zu lassen.

Die Anzahl der möglichen Samenspenden ist begrenzt:

  • Samenspender können Samen für insgesamt bis zu 5 abgeschlossenen Schwangerschaften (einschließlich ihrer eigenen Kinder) spenden. Die Information darüber, wie oft eine Person als Spender von Reproduktionsmaterial aufgetreten ist, wird von der Exekutivagentur für medizinische Aufsicht eingeholt, wo jede Spende obligatorisch registriert wird.

Laut Verordnung Nr. 28/2007 des Ministeriums für Gesundheitswesen über die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist nur eine Aufwandsentschädigung des Samenspenders in angemessener Höhe für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten, Abwesenheit von der Arbeit, für zugefügten Diskomfort und entgangenen Nutzen usw. zulässig.

Über die Spenden von Reproduktionsmaterial

Im Sinne des Gesetzes ist ein Kind, das infolge eines In-vitro-Verfahrens mit gespendeten Eizellen oder Samen geboren werden kann, das Kind der Familie, die das Spendermaterial angenommen hat. Die Eizellenspenderin oder der Samenspender trägt keine rechtliche Verantwortung und hat keinen Anspruch auf den Erfolg des Verfahrens und auf die aus der Spende resultierende Schwangerschaft.

Die „Auswahl“ von Spendern von Reproduktionsmaterial ist nicht zulässig.

  • Die Aufnahme von Spendern in das Spende-Programm des Krankenhauses „Nadezhda“ darf nicht auf äußeren körperlichen Merkmalen, sozialem Status, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder anderen Merkmalen beruhen, die diskriminierend sind oder die Menschenwürde untergraben.
  • Für uns, das Team des Nadezhda-Krankenhauses, ist das wichtigste Kriterium für die Aufnahme einer Frau oder eines Mannes in unser Spende-Programm das Motiv für die Spende. Menschen, die sich bereit erklären, Reproduktionsmaterial zu spenden, sollten sich dessen bewusst sein, dass dies eine Geste der gegenseitigen Hilfe und des Mitgefühls für Paare ist, die um ihr Kind kämpfen.
  • Neben an den rechtlichen Regelungen für die Spende von Reproduktionsmaterial halten wir an den ethischen Dimensionen des Spenderaktes fest.

Um die Transparenz und Ethik der Spende zu gewährleisten, kooperiert das Krankenhaus „Nadezhda“ mit der Stiftung „Mütter für das Spenden“. Die Koordinatoren der Organisation bieten den Spenderinnen und Spendern im Krankenhaus „Nadezhda“ umfassende Unterstützung und haben die Möglichkeit, unter Einhaltung aller rechtlichen Regelungen während des gesamten Spende-Verfahrens an ihrer Seite zu sein.

Die Verantwortung für die Gesundheit der Spenderinnen und Spender vor, während und unmittelbar nach dem Spende-Verfahren hat für uns Priorität. Das Verfahren für die Spende von Reproduktionsmaterial darf erst dann durchgeführt werden, wenn es keine Gefahr für die Gesundheit der Spenderin und des Spenders sowie der Empfängerin des Reproduktionsmaterials  darstellt.

Über 250 000 Paare in Bulgarien haben Reproduktionsprobleme. Ein nicht geringer Anteil von ihnen benötigt eine Spende von Reproduktionsmaterial, um Eltern zu werden.

Viele würdige Frauen und Männer reagieren auf diesen Schmerz und spenden anonym, unentgeltlich, mit Herz und Liebe ein Stück von sich selbst für das neue Leben und das Glück der erfüllten Elternschaft. Das Team der Stiftung „Mütter für das Spenden“ unterstützt diese ehrenvolle Mission. Jede(r), der/die SpenderIn von Reproduktionsmaterial werden möchte, kann von den Koordinatoren der Stiftung Unterstützung und umfassende Information über das Spenden erhalten.

Weitere Informationen über die Aktivitäten der Stiftung „Mütter für das Spenden“ finden Sie auf der Website der Stiftung: www.maikizadonorstvo.com

 

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